Gleiche Rente für Lebenspartnerschaft und Ehe
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.05.2011 (Rechtssache Römer) ausdrücklich begrüßt. „Der EuGH hat Lebenspartnerschaft und Ehe bei der Zusatzrente gleichgestellt. Wir sehen das als wichtige Stufe auf dem Weg zu gleichen Rechten für Schwule und Lesben und erhoffen uns davon weitere Impulse“, erklärte Lüders am Dienstag in Berlin.
Seit es die Gleichbehandlungsrichtlinien gibt, ist dies erst das zweite Urteil des EuGH zum Verbot der Diskriminierung von homosexuellen Paaren. Gegenstand des Verfahrens war ein Gesetz der Stadt Hamburg, das einen Verheiratetenzuschlag bei der Zusatzrente der Beschäftigten vorsah. Herrn Römer, ehemaliger Angestellter der Stadt Hamburg und seit fast zehn Jahren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wurde ein entsprechender Zuschlag bei seiner Zusatzrente verwehrt.
Der EuGH hält das für eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, weil sich Beschäftigte aufgrund einer Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Zusatzrente in einer mit Ehegatten vergleichbaren Situation befinden.
Die verpartnerten Beschäftigten können daher rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gleichbehandlungsrichtlinie am 02.12.2003 jene Leistungen fordern, die ihnen bisher vorenthalten wurden.
Lüders betonte: „Benachteiligungen homosexueller Lebenspartnerschaften gegenüber Ehepaaren müssen vor allem noch in Versorgungs- und Steuerfragen beseitigt werden. In der Praxis durchgesetzt hat sich die Gleichstellung ganz offensichtlich noch nicht in allen Bereichen, wie die Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle zeigen: So meldete sich in diesem Jahr eine Beamtin, weil der Familienzuschlag bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verweigert worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Oktober 2010 entschieden, dass verpartnerte Beamtinnen und Beamte Anspruch auf denselben Familienzuschlag wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen haben.“
Lüders hob hervor: „Das Urteil bestärkt uns einmal mehr darin, dass wir die weitere Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft in Deutschland zügig vorantreiben müssen.“
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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