Justizia
 
 

Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen
=====
Das BSG hat in einer bahnbrechenden Entscheidung festgestellt, dass Menschen die zu rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs EEJ), die gegen die Zusätzlichkeit verstoßen, herangezogen wurden einen Anspruch auf Wertersatz aus der Differenz Sozialleistung, Sozialversicherung und Mehraufwandentschädigung zum Tariflohn haben. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs vom 12.08.2010 verstoßen mehr als die Hälfte aller EEJ gegen das Zusätzlichkeitskriterium. (siehe dazu: http://www.fr-online.de/politik/bundesrechnungshof-bestaetigt-kritik-an-ein-euro-jobs/-/1472596/4835026/-/index.html), Bericht des BRH: http://www.lag-arbeit-hessen.net/fileadmin/user_upload/BRH_Pruefbericht_AGH_2010_1110.pdf
Es ist aus der Veröffentlichung des BSG noch nicht ersichtlich wie nun der Wertersatz geltend zu machen ist. Klar ist er muss sich gegen das Jobcenter richten und es besteht mind. eine dreijährige Rückwirkungsfrist (§ 195 BGB) oder aber eine vierjährige (§ 45 SGB I). Wie das Wertersatzverfahren genau aussehen kann ist ohne Urteilsbegründung noch nicht klar. Die Zeit bis dahin kann allerdings schon genutzt werden an der Glaubhaftmachung dahingehender Ansprüche zu arbeiten. Also welche Tätigkeit wurde durchgeführt, warum verstößt sie gegen die Zusätzlichkeit, wie kann die jeweilige Behauptung bewiesen werden ….
Link zum Terminsbericht des BSG http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11954

2. Neue Weisungen der BA zum SGB II
======
Die BA hat nun endlich neue Weisungen zum SGB II rausgegeben, diese sind bisher zu folgenden Normen: § 11, 11a, 11b, § 20, § 23, § 24, § 27 und § 44a SGB II. Ich fühle mich nicht in der Lage diese jetzt zusammenzufassen, da sie zum Teil vollständig neu strukturiert wurden. Umfangreich und sehr wichtig ist der § 11 SGB II, da hier natürlich die ganzen Änderungen bei der Einkommensanrechnung eingearbeitet wurden. Die Weisungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

3. Offener Brief des Mieterforum Ruhr zur Ausgestaltung der KdU im SGB II/XII in NRW
======
Das Mieterforum Ruhr hat einen offenen Brief an die NRW Landtagsfraktionen eine außerordentlich wichtige Debatte zur Ausgestaltung der Wohnungspolitik in NRW im Kontext der Satzungsregelungen bei den Unterkunftskosten im SGB II(XII begonnen. Ähnliche Initiativen sollten nun in allen Bundesländern begonnen werden. Nun zu deren Positionspapier: http://www.mieterforum-ruhr.de/lib/pdf/100616092745.pdf

4. Hinweis: diesen Monat Bildung- und Teilhabe beantragen, ergibt 118 € pro Kind
====
Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein diesen Monat gestellter Antrag auf Bildung – und Teilhabe pro Kind 78 € für Mittagsverpflegung (26 € pro Monat) auch ohne Nachweis das diese genutzt wurde und 10 € pro Monat Teilhabegutschein an Nachzahlung für die Monate Jan. – April „einbringt“ (§ 77 Abs. 11 SGB II). Wer diesen Termin verpasst verliert den Anspruch, daher dringend auf diesen Anspruch hinweisen!!! Mehr Infos dazu unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/kos_pm_2011-03-09.aspx
Daher weißt vielfältig darauf hin, dass diesen Monat noch ein solcher Antrag gestellt werden soll!!!

5. Hinweis auf Adressverzeichnis
==
Ich möchte alle im Adressverzeichnis eingetragenen Organisationen und Anwälte bitten die im Adressverzeichnis verzeichneten Daten zu kontrollieren und auf Aktualität zu überprüfen. Änderungen können direkt an die Kontaktmail geschickt werden, vergessene Zugangsdaten unproblematisch übersandt werden.
Auch möchte ich alle aus dem Newsletterempfängerkreis dazu aufrufen, insofern es passt, euch in das Adressverzeichnis mit einzutragen. Das Adressverzeichnis ist zu finden unter: www.my-sozialberatung.de

6. RAK Bestätigungen für meine Seminare bitte weitermelden
==
Nun möchte ich noch die Anwälte meiner Seminare bitten die Anerkenntnis meiner Seminare als Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO kurz per Mail/Brief/Fax zu bestätigen.

7. Nächste Grundlagen & Update Seminare zum SGB II in Dresden, München, Magdeburg, Leipzig, Hamburg und Wuppertal
===
Aufgrund der aktuellen Rechtsänderungen besteht ein großer Infobedarf, ich habe deswegen noch verschiedene Grundlagen- und Updateseminar SGB II festgesetzt. Darin werden selbstverständlich die aktuellen Rechtsänderungen intensiv vorgestellt und bearbeitet. Die nächsten Fortbildungen finden am 30./31. Mai in Dresden, 14./15. Juni in München, am 23./24. Juni in Magdeburg, am 29./30. Juni in Leipzig und am 13./14. Juli in Wuppertal, 05./06. Sept. in Dresden, 14./15. Sept. in Wuppertal und am 28./29. Sept. in Hamburg statt.

8. Aufrechnungsseminar am 27./28. Juni in Dresden
=
Diese Fortbildung biete ich am 27./28. Juni in Dresden an.
Darin werden bearbeitet die Änderungen bei der der Einkommensanrechnung, Änderungen bei der Antragstellung, verschärfte Regelungen bei der Darlehensgewährung und Tilgung und der noch verschärfteren Aufrechnung behördlicher Ersatz- und Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 oder 30 % der jeweils maßgeblichen Regelleistungen aller BG-Mitglieder.
Mit diesen Regelungen wird das Existenzminimum massiv unterschritten und es geht darum Strategien der Gegenwehr zu entwickeln. Ferner wird in der Fortbildung der gesamte Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden bearbeitet.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. Seminar: "Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien" am 1.7. in Wuppertal
====
Bei dieser Fortbildung sind noch ganz viele Plätze frei.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Seminar: "Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger" am 15.7. in Wuppertal
=
Auch bei dieser Fortbildung sind noch ganz viele Plätze frei.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Seminare „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis"
=
Im zweiten Halbjahr biete ich nun auch diese neue Berechnungsfortbildung an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II. In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln feststellen kann.

In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.

Sie findet statt: 22./23. Sept. in Berlin, am 13./14. Okt. in Leipzig, am 17./18. Okt. in München und am 21./22. Nov. in Wuppertal

Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
» http://www.harald-thome.de
 
«  zurück