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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Kein Löschungsanspruch eines Straftäters bei namentlicher Nennung in Online-Archiv

Im zugrundeliegenden Sachverhalt verklagte ein verurteilter Straftäter, der einen prominenten Schauspieler ermordert hatte, eine Zeitung, in deren Onlinearchiv ein älterer Artikel über das Verfahren gegen den Kläger bereitgehalten wurde, auf Löschung der namentlichen Nennung des Klägers.
Der Bundesgerichtshof sprach dem Kläger diesen Anspruch nicht zu.


Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss eine Zeitung nicht die namentliche Nennung eines Mörders aus ihrem Online-Archiv entfernen.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt verklagte ein verurteilter Straftäter, der einen prominenten Schauspieler ermordert hatte, eine Zeitung, in deren Onlinearchiv ein älterer Artikel über das Verfahren gegen den Kläger bereitgehalten wurde, auf Löschung der namentlichen Nennung des Klägers.
Der Bundesgerichtshof sprach dem Kläger diesen Anspruch nicht zu.
Nach Meinung des Gerichts ist im vorliegenden Fall eine Abwägung zwischen den Interessen des Klägers und der Meinungsfreiheit bzw. dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorzunehmen. (BGH, Urteil vom 01.02.11 - VI ZR 345/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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