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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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300 Euro Schadensersatz pro Lied in P2P-Fällen

In P2P-Fällen ist der Schadensersatzanspruch pro Lied auf 300 Euro festzusetzen.
So entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil. Damit hat das Landgericht Düsseldorf eine seiner früheren Entscheidungen bestätigt (Urteil vom 24.11.10 - 12 O 521/09).


In P2P-Fällen ist der Schadensersatzanspruch pro Lied auf 300 Euro festzusetzen.
So entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil. Damit hat das Landgericht Düsseldorf eine seiner früheren Entscheidungen bestätigt (Urteil vom 24.11.10 - 12 O 521/09).
Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurde vom Internetanschluss des Beklagten aus mehrere geschützte Musikwerke in einer P2P-Börse zum Upload angeboten. Der Beklagte gab jedoch an zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht vor Ort gewesen zu sein.
Das Landgericht Düsseldorf gab dem Kläger Recht.
Ein pauschales Bestreiten, beim Upload der Musikstücke nicht vor Ort gewesen zu sein, reicht nicht aus. Das Gericht setzte unter Berücksichtigung des GEMA-Tarifs VR-W I einen Schadensersatzanspruch von 300 Euro pro Lied an.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.11 - 12 O 68/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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