Justizia
 
 
Mathias Nittel
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Maximilianstraße 2
80539 München


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Kaledo Productions GmbH & Co. KG LBBW räumt Erhalt von Vertriebsprovision ein

Die BW-Bank, unselbständige Tochtergesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), hat für die Vermittlung von Anteilen am Medienfonds Kaledo Productions GmbH & Co. KG eine Provision von 5,15 % erhalten. Dies räumte sie jetzt unter dem Druck einer gegen sie angestrengten Auskunftsklage eines geschädigten Anlegers ein.


Für den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der den Kaledo-Anleger vertritt, ein weiterer Erfolg gegen Banken, die hinter dem Rücken ihrer Kunden Provisionen kassiert haben: „Mit dieser Information sind die Chancen für eine Schadenersatzklage deutlich gestiegen, denn jetzt können wir beweisen, dass die Bank ihre Aufklärungspflichten gegenüber meinem Mandanten verletzt hat.“

Durch diesen weiteren Erfolg sieht sich Anwalt Nittel in seiner Strategie bestätigt, von Banken und Sparkassen zunächst Auskunft darüber zu verlangen, welche Kick-backs sie im Zusammenhang mit Anlageempfehlungen an Kunden erhalten haben: „Banken und Sparkassen sind verpflichtet, auch nachträglich Rückvergütungen offenzulegen, auch wenn sie ihren Kunden damit die Beweise dafür liefern müssen, selbst unredlich gehandelt zu haben.“

Verschiedene Banken, darunter die Sparkasse Karlsruhe und die BBBank wurden in den letzten Monaten bereits rechtskräftig zur Auskunft verurteilt. Weitere Auskunftsklagen gegen eine Vielzahl von Banken wie die Fürstlich Castell’sche Bank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und mehrere Sparkassen hat Anwalt Nittel für geschädigte Bankkunden eingereicht.

Auch für andere Anleger, die sich nach einer Beratung durch Sparkassen oder Landesbanken zur Beteiligung an dem Fonds Kaledo Productions GmbH & Co. KG entschlossen haben, sind Schadenersatzansprüche dadurch greifbar geworden. Anlegeranwalt Nittel: „Hat die Sparkasse über diese Kick-Backs nicht aufgeklärt, erhält der Anleger sein eingesetztes Kapital zurück.“
 
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