Justizia
 
 
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Freundin des Chefs zu alt geschätzt: fristlose Kündigung

Der Kündigungsrechtsstreit um die fristlose Kündigung einer Auszubildenden, die die Freundin des Arbeitgebers auf Fotos zu alt schätzte, ist mit einem Vergleich beendet worden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt einer Auszubildenden fristlos gekündigt. Hintergrund der fristlosen Kündigung war, dass die Auszubildende an Hand eines Fotos die neue Freundin des Rechtsanwalts auf ca. 40 Jahre schätzte, obwohl diese tatsächlich jünger ist. Dies führte zu einer Auseinandersetzung zwischen der Auszubildenden und dem Anwalt und zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.

Die Auszubildende klagte gegen die Kündigung. Die Kündigungsschutzklage wurde am Donnerstag, den 28.10.2010, beim Arbeitsgericht Mannheim vorhandelt. In diesem Gütetermin erging zunächst ein klageabweisendes Versäumnisurteil. Dagegen hat die Klägerin Einspruch eingelegt.

Am Donnerstag, den 24.03.2011, ging der Streit in die nächste Runde. Dieser endete nun mit einem Vergleich. Die Parteien einigten sich dahingehend, dass das Ausbildungsverhältnis zum 30.11.2010 endete und der Rechtsanwalt noch 333 Euro nachzahlt.

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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
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