Justizia
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Anonymisierter Online-Bericht über Gerichtsverfahren rechtmäßig

Falls eine ausreichende Anonymisierung vorgenommen wird, ist eine Berichterstattung im Internet über ein Gerichtsverfahren rechtmäßig.

Falls eine ausreichende Anonymisierung vorgenommen wird, ist eine Berichterstattung im Internet über ein Gerichtsverfahren rechtmäßig.
Im zugrundeliegenden Fall klagte ein Fachanwalt für Medienrecht ein Internetportal an, da dieses über Gerichtsverfahren aus dem Medienbereich berichtete. An einem dieser Gerichtsverfahren insbesondere gegen eben dieses Internetportal war der Kläger beteiligt. Der Rechtsanwalt begehrte Unterlassung der Veröffentlichung des Beklagten über einen Prozess, in dem ein Ordnungsgeldantrag des Klägers gegen das Internetportal abgelehnt wurde. Das Internetportal berichtete über diesen Prozess in anonymisierter Form. Hiergegen ging der Kläger nun vor.
Das Landgericht Hamburg gab der Klage nicht statt.
Aufgrund der erfolgte Anonymisierung wurde durch die Berichterstattung nicht in die Rechte des Rechtsanwalts eingegriffen. Zudem war die Darstellung des Gerichtsverfahrens zutreffend und wahrheitsgemäß. (LG Hamburg, Urteil vom 28.01.11 - 325 O 196/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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