Justizia
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


» zum Anwaltsprofil

Privates Bio-Siegel wettbewerbswidrig

Ein privates Bio-Kennzeichen für Mineralwasser ist als wettbewerbswidrig einzustufen, insbesondere dann, wenn es keinen gesetzlich normierten Anforderungen entspricht. Das bemängelte Zertifizierungssystem ist rein privatrechtlicher Natur.

Ein privates Bio-Kennzeichen für Mineralwasser ist als wettbewerbswidrig einzustufen, insbesondere dann, wenn es keinen gesetzlich normierten Anforderungen entspricht.
Im zugrundeliegenden Fall ging ein Wettbewerbsverein gegen einen Getränkevertrieb vor, der ökologisch erzeugte Getränke verkaufte. Mit einigen anderen Getränkeherstellern hatte der Beklagte eine Qualitätsgemeinschaft für Bio-Wasser gegründet. Diese Gemeinschaft legte eigene Kriterien fest und vergab bei Erfüllung dieser Kriterien ein Bio-Wasser-Kennzeichen. Der Wettbewerbsverein sah in diesem Kennzeichen einen Wettbewerbsverstoß und verlangte Unterlassung.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dem Wettbewerbsverein Recht.
Das bemängelte Zertifizierungssystem ist rein privatrechtlicher Natur. (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.02.11 - 3 O 819/10)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de.

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
 
«  zurück