Justizia
 
 
Sebastian Hesse
Dr. Bongartz, Kastner & Kollegen
Dülmener Weg 219
46325 Borken


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Urteil zu Tarifverträgen der Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP)

Aus der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geht hervor, dass alle von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind.

Der Höhe nach haben nun Leiharbeiter, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gibt, Anspruch auf eine Bezahlung, die der Höhe der Stammbelegschaft entspricht. Darüber hinaus gelten für Leiharbeiter nunmehr auch die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die Stammbelegschaft.

Das bedeutet, dass Zeitarbeiter Lohnnachzahlungen erhalten können. Diese Ansprüche können rückwirkend für die letzten 3 Jahre (im Einzelfall sogar darüberhinaus) geltend gemacht werden.

Somit dürfte sich der „Equal-Pay-Grundsatz" nun endgültig durchgesetzt haben.

Der Arbeitgeber aber wird die Nachzahlungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht von sich aus zahlen. Hier bleibt einem dann nur der Gang vor das Arbeitsgericht, mit guten Erfolgsaussichten.

Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

Für Rückfragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung

Rechtsanwalt Sebastian Hesse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im deutschen Anwaltverein.

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