Oberlandesgericht Stuttgart eröffnet Hauptverfahren gegen zwei mutmaßliche ...
(Worms) Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat soeben die Anklage des Generalbundesanwalts vom 7. Dezember 2010 gegen den 47-jährigen ruandischen Staatsangehörigen Dr. Ignace M. und den 49-jährigen ruandischen Staatsangehörigen Straton M. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR) unverändert zugelassen.
Der Angeschuldigte Dr. Ignace M. sei zudem hinreichend verdächtig, Rädelsführer in dieser Vereinigung gewesen zu sein. Es handelt sich bundesweit um die erste Anklage wegen Vorwürfen nach dem seit 30. Juni 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch.
Darauf verweist der Singener Rechtsanwalt, Günter Manogg, Landesregionalleiter „Baden-Württemberg" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den am 04.03.2011 veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 01. März 2011 - AZ.: 5- 3 StE 6/10.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, von Deutschland aus die Vorgehensweise, Strategien und Taktiken der FDLR, einer bewaffneten Rebellengruppe, die überwiegend aus ruandischen Staatsangehörigen der Bevölkerungsgruppe der Hutu besteht, gesteuert zu haben und so für 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein, die ihnen unterstehende Milizionäre in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2008 und bis zum 17. November 2009 begangen haben sollen. Seit ihrer Festnahme am 17. November 2009 befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde nach Angaben des OLG Stuttgart noch nicht bestimmt, so Manogg. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung sei voraussichtlich im Mai 2011 zu rechnen. Die Termine würden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Sitzung wird voraussichtlich im Saal 6 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2 in Stuttgart-Mitte stattfinden. Die Verhandlung wird der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Jürgen Hettich leiten. Der Senat wird mit 5 Richtern (einschließlich des Vorsitzenden) besetzt sein.
Manogg riet, den Ausgang hier zu beachten sowie darüberhinaus in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, grundsätzlich so früh wie möglich ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Günter Manogg
Rechtsanwalt/
Fachanwalt für Strafrecht
Landesregionalleiter „Baden-Württemberg"
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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