Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof in Berlin
(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, mit dem ein 23-jähriger Angeklagter, der auf einem Recyclinghof in Berlin eine Arbeitskollegin zunächst vergewaltigt und danach erstochen hatte, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte.
Darauf verweist der Berliner Rechtsanwalt Christian Tümmler, Landesregionalleiter „Berlin" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf dern am 02.03.2011 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichthofs (BGH) vom 21. Februar 2011 - 5 StR 27/11.
Im Januar 2010 erstach der 23-Jährige, der auf einem Recyclinghof in Berlin arbeitete, während der Nachtschicht auf dem Gelände seiner Arbeitsstelle eine 26jährige Kollegin. Nach den Urteilsfeststellungen war er aus Wut auf die Idee gekommen, einen beliebigen Menschen zu töten. Auf seiner Suche nach einem Opfer traf er die ihm nur flüchtig bekannte Kollegin im Damenumkleideraum an. Er überwältigte, fesselte und vergewaltigte sein Opfer. Nach einer halben Stunde tötete er sie durch zwei Messerstiche. Die Leiche der Frau versteckte er in einem Container. Sie wurde erst aufgefunden, nachdem die Polizei mehrmals das Gelände nach der Vermissten durchsucht hatte.
Der geständige Angeklagte wurde durch das Landgericht Berlin wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Tümmler unterstreicht bei dieser Gelegenheit die Bedeutung einer frühzeitigen und effektiven Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und weist hierbei u. a. auch auf die im VdSRA -Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - organisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hin.
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