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Haftprüfung im Fall »Frauenleiche im Steinbruch« / OLG Dresden: Tatverdächtiger bleibt in Haft

(Worms) Im Ermittlungsverfahren wegen der im August 2009 in einem Steinbruch bei Löbau in Sachsen entdeckten Frauenleiche hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden am 24. Februar 2011 die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten Steffen S. angeordnet.

Darauf verweist der Freiberger Fachanwalt für Strafrecht Jörg Neuber, Landesregionalleiter „Sachsen" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Dresden vom 24.02.2011 - 2 AK 2/11.

Der Beschuldigte war am 25.8.2009 wegen des Verdachts des Totschlags festgenommen worden. Nachdem er  im Laufe des Ermittlungsverfahrens geltend gemacht hatte, der Tod der Frau sei versehentlich während des Liebesspiels eingetreten, und damit lediglich noch dringender Tatverdacht hin-sichtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge bestand, setzte das Amtsgericht Görlitz den Haftbefehl im Februar 2010 außer Vollzug und entließ den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft. Am 15. Juli 2010 wurde der Beschuldigte aufgrund eines abgeänderten Haftbefehls erneut in Haft genommen. Das Amtsgericht ging aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse nunmehr von Mordverdacht aus.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat jetzt im Rahmen der nach 12-monatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung das Vorliegen des dringenden Verdachts eines - heimtückisch begangen - Mordes bestätigt, so Neuber.

Auch  hinsichtlich des Haftgrundes der Fluchtgefahr, der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft und der Erforderlichkeit ihres Vollzuges hätten sich keine Änderungen ergeben. Das Beschleunigungsgebot sei nicht verletzt. Auch in den vergangenen drei Monaten hätten wichtige Gründe kein Urteil zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz habe das Verfahren seit der letzten Haftprüfung weiter mit der notwendigen Beschleunigung vorangetrieben und die Anklage - mit Blick auf den Umfang - zeitnah erhoben.  Auch das Schwurgericht habe die Sache bisher mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung betrieben.

Das Landgericht Görlitz hat mit Beschluss vom 21. Februar 2011 das Hauptverfahren eröffnet. Das Schwurgericht wird am 11. Mai 2011 mit der Hauptverhandlung beginnen.

Neuber riet, unabhängig von diesem Fall, in allen strafrechtlich relevanten Fällen grundsätzlich so früh wie möglich. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Neuber
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Landesregionalleiter "Sachsen"
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.

Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner
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