Justizia
 
 
Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Bank haftet bei Vertrieb von Twin- Win- Zertifikaten, falls nicht zutreffend aufgeklärt.

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 1201011 die Berufung der Bank gegen ein stattgebendes Urteil zu Gunsten des Anlegers zurück. Die Bank war verurteilt worden Schadensersatz i.H.v. 11.576,64 € an den Anleger zu bezahlen.


Nach dieser Rechtsprechung hat eine Aufklärung sich beim Vertrieb der sog. Twin- Win- Zertifikaten insbesondere auf die Bedeutung der Sicherheitsbarriere zu erstrecken. Wird eine derartige Aufklärung unterlassen haftet die Bank auch bei einem ggf. sonst Anlage erfahrenen Kunden.

Wir, Martin J. Haas Rechtsanwälte empfehlen allen die von Ihrer Bank Zertifikate vermittelt bekamen und Verluste erlitten Schadensersatzansprüche von verierten Anwälten prüfen zu lassen.

 
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