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Alexander Meyer
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Löschung der Marke Neuschwanstein

Das Bundespatengericht hat die Löschung der Marke "Neuschwanstein" bestätigt.Begründet hat es seine Entscheidung damit, dass es der Marke "Neuschwanstein" an der notwendigen Unterscheidungskraft bereits bei Eintragung gefehlt hat.


Das Bundespatengericht hat die Löschung der Marke "Neuschwanstein" bestätigt.
Im Jahr 2005 wurde "Neuschwanstein" für eine Vielzahl von Dienstleistungen und Waren als Marke eingetragen.
Das Deutsche Paten- und Markenamt hat jedoch im Jahr 2007 einen Antrag auf Löschung der Marke eingereicht. Diesem Antrag hat das Bundespatentgericht schließlich stattgegeben.
Begründet hat es seine Entscheidung damit, dass es der Marke "Neuschwanstein" an der notwendigen Unterscheidungskraft bereits bei Eintragung gefehlt hat.
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Begriff "Neuschwanstein" hauptsächlich das von König Ludwig II. erbaute Schloss im Freistaat Bayern verbunden.
In Bezug auf Dienstleistungen insbesondere Reiseveranstalter ist dieser Begriff jedoch nicht geeignet und deswegen auch nicht schutzwürdig. (BPatG, Beschluss vom 08.02.11 - 25 W (pat) 182/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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