Ausschluss einer vorzeitgen Kündigung in Internet-System-Vertrag rechtswidrig
Im zugrundeliegenden Fall haben die Parteien über die Wirksamkeit eines Internet-System-Vertrags gestritten. Die Klägerin hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist. Die Beklagte, die Kundin war jedoch anderer Ansicht.
Die Richter gaben der Kundin Recht.
Der Ausschluss einer vorzeitigen Kündigung eines Internet-System-Vertrags ist weiterhin unwirksam. Das hat das Landgericht in einer weiteren Entscheidung bestätigt.
Ein Internet-System-Vertrag ist ein Werkvertrag, der den Internet-Provider-Verträgen zuzuordnen ist und eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge zusammenfasst.
Im zugrundeliegenden Fall haben die Parteien über die Wirksamkeit eines Internet-System-Vertrags gestritten. Die Klägerin hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist. Die Beklagte, die Kundin war jedoch anderer Ansicht.
Die Richter gaben der Kundin Recht.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.10 - 22 S 282/09)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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