Justizia
 
 
Jürgen Möthrath
Carl-Ulrich-Str. 3
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Landgericht Stuttgart verhängt gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung

(Worms) Nach knapp fünfmonatiger Verhandlungsdauer hat das Landgericht Stuttgart heute gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden nun am 10.02.2011 das Urteil verkündet und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht war der Auffassung, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, dass sich der Vater des damals 17-järigen Tim K., der in einem Amoklauf 15 Menschen und nach mehrstündiger Flucht sich selbst getötet hatte, der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig gemacht hat. Ferner sahen die Richter einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Mit dem Urteil, so Möthrath, blieb das Gericht etwas unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung. Ob das Urteil so rechtskräftig wird oder die Verteidigung hier ggfs. noch Revison einlegt, sei noch nicht bekannt. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Vater nur wegen eines Verstosses gegen das Waffenrecht zu verurteilen. Der Vater habe hier nicht davon ausgehen können, dass sein Sohn wusste, wo er seine Waffe verwahrte. Er habe deshalb auch den Amoklauf nicht voraussehen oder vermeiden können.
Möthrath empfahl, einen etwaigen Fortgang zu beachten sowie in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.

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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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