Justizia
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Anschlussinhaber haftet in P2P-Fällen für Familienmitglieder

Falls ein Anschlussinhaber keine Sicherheitsmaßnahmen trifft, haftet er in P2P-Fällen auch für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern.
Im zugrundeliegenden Fall wurde über den Anschluss des Beklagten ein Computerspiel zum Download angeboten. Der Inhaber der Rechte an diesem Spiel ging deswegen gegen den Beklagten vor.


Falls ein Anschlussinhaber keine Sicherheitsmaßnahmen trifft, haftet er in P2P-Fällen auch für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern.
Im zugrundeliegenden Fall wurde über den Anschluss des Beklagten ein Computerspiel zum Download angeboten. Der Inhaber der Rechte an diesem Spiel ging deswegen gegen den Beklagten vor.
Der Beklagte wies diese Anschuldigungen von sich und verwies auf einen möglichen Rechtsverstoß von anderen Familienmitgliedern.
Nach Meinung des Landgerichts Köln spielt dieser Aspekt keine Rolle. Somit bejahten sie eine Haftung des Anschlussinhabers, da er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von solchen Rechtsverstößen getroffen hat.
Ein entsprechender Hinweis an alle Familienmitglieder reicht hierfür nicht aus. Zusätzlich muss der Anschlussinhaber den Internetzugang durch eine Firewall sowie durch ein Passwort schützen. Außerdem müsste für die einzelnen Familienmitglieder verschiedene Benutzerkonten mit Beschränkungen eingerichtet werden.
(LG Köln, Beschluss vom 10.01.11 - 28 O 421/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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