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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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"Young Wild & Sexy" keine eintragungsfähige Marke

"Young Wild & Sexy" ist nicht als schutzbedürftige Marke eintragungsfähig. Jeder durchschnittliche Deutsche kann diese Wortfolge aus dem Englischen übersetzen.


"Young Wild & Sexy" ist nicht als schutzbedürftige Marke eintragungsfähig. Jeder durchschnittliche Deutsche kann diese Wortfolge aus dem Englischen übersetzen.
Im zugrundeliegenden Fall versuchte der Kläger diese Marke für den Bereich Unterhaltungsveranstaltung als Marke eintragen zu lassen. Das deutsche Patent- und Markenamt widersprach jedoch dieser Eintragung, da es sich lediglich um die Aneinanderreihung von einfachsten englischen Wörtern handelt. Folglich fehlt es dieser Wortfolge an der nötigen Unterscheidungskraft.
Das Bundespatentgericht gab dem deutschen Patent- und Markenamt Recht. Nach Meinung des Gerichts handelt es sich um eine übliche Anpreisung, die häufig in verschiedensten Werbungen vorkommt. (BPatG , Beschluss vom 11.10.10 - 27 W (pat) 84/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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