GAF Active Life Fonds in der Krise - Anleger haben Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken
Die Fonds „GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG" und „GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG" befinden sich in der Krise. Beide Fonds investieren in Policen US-amerikanischer Lebensversicherungen. Da bei der Konzeption des Fonds anscheinend veraltete Sterbetafeln aus dem Jahr 2001 zugrunde gelegt wurden und sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten verlängert hat, bleiben die Ausschüttungen deutlich hinter den Prognosen zurück.
Auf den Gesellschafterversammlungen der Fonds am 8. Juni 2010 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass nur noch eingeschränkt mit Ausschüttungen zu rechnen sei. Von der versprochenen sicheren Rendite der Fonds ist für die betroffenen Anleger nichts übrig geblieben. Tatsächlich scheint völlig offen, ob und in welcher Höhe es zum Ende der vorgesehenen Laufzeit der Fonds in den Jahren 2014 beziehungsweise 2016 zu Rückzahlungen kommen wird. Auf dem Zweitmarkt wurden für Anteile beider Fonds zuletzt nur noch ca. 35 % des Nominalwertes erzielt. Eine weitere negative Entwicklung der Fonds in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 ist zu vermuten.
Für die Gesellschafter, die mit ihrer Beteiligung an den GAF Active Life Fonds erhebliche Verluste erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden, sehen wir allerdings gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.
Zu optimistische Prognosen aufgrund überholter Sterbetafeln
Bei der Fondsauflage sind möglicher Weise Sterbetafeln zu Grunde gelegt worden, die überholt waren. Hinzu kommen Presseberichte über das US-Unternehmen Coventry First, LL.C., das in seiner Funktion als Einkäufer der Lebensversicherungspolicen eine Schlüsselrolle für den Erfolg der Fonds zukam. Ob die im Prospekt hierzu enthaltenen Informationen als zutreffende Information der Anleger zu werten sind, müssen die Gerichte entscheiden.
Keine „sichere Anlage"
Vielen unserer Mandanten sind die Beteiligung an den GAF Active Life Fonds von ihrer Bank als „sichere Anlage" angeboten worden. Hier wurde mit einer äußerst trügerischen Sicherheit geworben. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds zeigt, dass die Betonung der Sicherheit der Fonds eine absolute Falschinformation der Anleger war.
Keine Aufklärung über „Kickbacks"
In keinem der mir bekannten Fälle wurden die Anleger von ihren Banken, die ihnen eine Beteiligung an einem GAF-Fonds empfohlen und vermittelt haben, über Rückvergütungen bzw. deren genaue Höhe informiert. Dabei liegen uns inzwischen Unterlagen vor, aus denen sich ergibt, dass eine Bank Rückvergütungen in Höhe von insgesamt 7,4 % des Anlagekapitals erhalten hat. Nach der inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die die Banken verpflichtet, die Anleger über ihr Provisionsinteresse aufzuklären, ist die Bank, die diese Aufklärung unterlassen hat, dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet.
Für zahlreiche unserer Mandanten haben wir inzwischen Schadensersatzklagen erhoben. Angesichts der groben Verfehlungen vieler Banken bei der Beratung ihrer Kunden bestehen für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gute Chancen.
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