Justizia
 
 
Mathias Nittel
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Maximilianstraße 2
80539 München


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Degi Europa – Schadensersatz für die Anleger des gescheiterten Immofonds

Rund 90.000 Anleger haben 1,3 Mrd. € in den Degi Europa investiert. Zumeist wurde ihnen die Beteiligung von Beratern der ehemaligen Dresdner Bank AG als sichere Geldanlage verkauft. Für viele äußerst überraschend wurde der Fonds am 30. Oktober 2008 zunächst geschlossen, die Anleger kamen seitdem nicht mehr an ihr Geld. Am 22. Oktober 2010 verkündete das Fondsmanagement das Aus für den Traditionsfonds. Der Degi Europa wird liquidiert, die Fondsimmobilien werden verkauft und der Liquidationserlös wird in Raten an die Anleger ausgekehrt. Gerade für Rentner, die ihre Ersparnisse in dem Fonds sicher angelegt wähnten, ein Horrorszenario.

In den Fällen unserer Mandanten haben wir immer wieder Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Beratung durch die Mitarbeiter der Dresdner Bank unvollständig oder fehlerhaft war. So wurde der Fonds als sichere Anlage für die Altersvorsorge dargestellt, ohne auf die tatsächlich vorhandenen erheblichen Risiken, die jetzt anschaulich eingetreten sind, hinzuweisen. Sollte Ihnen der Fonds als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein erster Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Hinzu kommt, dass die Dresdner Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Rückvergütungen erhalten hat, so genannte kick-backs. Hierüber hätte sie die Anleger im Rahmen der Beratung sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach aufklären müssen. Wenn dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist, begründet dies nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Schadensersatzanspruch des falsch beratenen Anlegers.

Schnelles Handeln ist geboten - Verjährung droht!

Offene Immobilienfonds sind Wertpapiere, sodass für Schadensersatzansprüche aus Fondskäufen in den Jahren vor 2010 grundsätzlich eine Verjährung von 3 Jahren ab dem Kaufdatum gilt, die taggenau berechnet wird. Allerdings besteht auch für Anleger, bei denen der Kauf der Anteile länger als drei Jahre zurückliegt, noch eine Chance, Schadensersatz zu erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Bank im Rahmen der Beratung über aufklärungspflichtige Umstände vorsätzlich falsch beraten hat. Davon ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, auszugehen, wenn die Bank über Rückvergütungen (kick-backs) nicht informiert hat. Dann beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn der Anleger davon Kenntnis erlangt, dass seine Bank solche kick-backs erhalten hat.
 
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