Arbeitsrecht - Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten
Eine überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig unzulässig.
Das BAG hat entschieden, daß Klauseln, nach denen ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten (und ggf. weiterer Nebenkosten) verpflichtet ist, der vollen Inhaltskontrolle nach dem REcht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel ist danach, daß die Ausbildung für den Arbeitnehmer von echtem geldwertem Vorteil ist (und das auch unabhängig vom aktuellen BEschäftigungsverhältnis) und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird.
Eine zu lange Bindungsdauer führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt; ein Rückzahlungsanspruch besteht dann auch nicht in verringerter Höhe.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07
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