Geld zurück für Darlehensnehmer – Koppelungsverbot Darlehen und Restschuldversicherung
Zielobjekt dieser Rechtsprechung sind an Darlehen die an Restschuldversicherungen gekoppelt wurden
Die Bank gewährte vor vielen Jahren ihren Privatkunden ein Konsumentendarlehen.
Gleichzeitig sollte der Darlehensnehmer eine Restschuldversicherung abschließen.
Die Beiträge der Restschuldversicherung wurden ebenso über das Darlehen mitfinanziert.
Als erneuter Finanzierungsbedarf auftrat, wurde das Darlehen erhöht und die Restschuldversicherung mit ihren Beiträgen angepasst. Wiederum wurden die Versicherungsbeiträge über das Darlehen mitfinanziert.
Diese aneinandergekoppelten Geschäfte bedürfen einer speziellen Widerrufsbelehrung.
Ist diese fehlerhaft, so wurde der jeweilige Darlehensnehmer fehlerhaft über das Widerrufsrecht des Kredits / Darlehens unterrichtet.
Dann kann das Vertragsverhältnis – im Einzelfall – zugunsten des Bankkunden widerrufen werden.Damit ist die Bank zur Korrektur der vertraglich berechneten Zinse verpflichtet.
Hierdurch kann der Darlehensnehmer – je nach Volumen und Laufzeit – einige hundert bzw. tausend Euro zurückverlangen. Dies auch, weil – im Einzelfall – die Versicherungsbeiträge zurückgefordert werden könnten. Wir empfehlen den Darlehensnehmern, wachsam zu sein und Chancen wahrzunehmen. Ihre Bank würde auch beim Bestehen gesetzlicher Möglichkeiten diese nutzen.
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