Kündigung wegen "Facebook-Mißbrauch" in Frankreich
Lästern über den Job in ihren privaten Facebook-Profilen hat in Frankreich zwei Arbeitnehmer den Job gekostet.
Böse Kommentare und lästerliche Bemerkungen auf Facebook über den Arbeitgeber können in Frankreich Grund für eine Kündigung sein. Ein Arbeitsgericht in Frankreich bewertete die Kündigung zweier Mitarbeiter eines Ingenieurbüro wegen kritischer Bemerkungen in dem Sozialen Netzwerk als rechtens.
Einer der Entlassenen hatte mit Blick auf seinen Arbeitsplatz angemerkt, dass er dem "Club der Unheilvollen" angehöre.
Und weil sein Profil nicht nur für direkte Kontekte einsehbar war, bewertete das Gericht dies als öffentlich und nicht als Teil der Privatsphäre.
Daß ein solches Urteil so in Deutschland fallen würde ist zwar eher unwahrscheinlich, allerdings könnte ein solches Verhalten möglicherweise eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung rechtfertigen.
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