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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Meine Firma ist eine „Mafia“

Aussagen wie „Mafia“ und „Abzocker“ machen deutlich, dass ein Ex-Mitarbeiter die internen Strukturen des Unternehmens kennt und sich mittels überspitzter Formulierungen sachlich auseinandersetzt. Die Grenze zur Schmähkritik wird dabei nicht überschritten.

In einem Internetblog äußerte sich ein ehemaliger Mitarbeiter über sein ehemaliges Unternehmen in kritischer Art und Weise. Dabei fielen unter anderem Worte wie „Abzocker“, „Mafia“, „Nutzlos-Branche“. Dabei werden jedoch die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung nicht überschritten. Diese Aussagen sind von der grundgesetzlich gewährten Meinungsfreiheit umfasst. Insbesondere können die Äußerungen nicht als Formalbeleidigung gesehen werden. Trotz überspitzter Formulierung steht nämlich die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund. Schon allein die Aussagen wie „Mafia“ und „Abzocker“ machen deutlich, dass der fragliche Ex-Mitarbeiter die internen Strukturen des Unternehmens kennt und diese auf seine Art und Weise zu beschreiben versucht. Die Grenze zur Schmähkritik wird dabei nicht überschritten. (ArbG Herford, Urteil vom 12.11.2009 – Az. 3 Ga 26/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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