Eine sehr gute Frage!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben, können Sie mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Laut § 134 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Sie als Steuerpflichtiger verpflichtet, Ihre Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben.
Wenn Sie diese Frist versäumen, kann das Finanzamt eine Zwangsstrafe gemäß § 135 BAO verhängen. Die Höhe der Zwangsstrafe beträgt mindestens 25 Euro und höchstens 5.000 Euro (§ 135 Abs. 2 BAO).
Darüber hinaus kann das Finanzamt auch eine Schätzung der Einkünfte vornehmen, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben oder wenn die abgegebene Erklärung unvollständig oder unrichtig ist (§ 184 BAO). In diesem Fall wird die Steuer auf Basis der Schätzung berechnet und Ihnen vorgeschrieben.
In besonders gravierenden Fällen kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 51 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung als Finanzordnungswidrigkeit geahndet werden.
Es ist also ratsam, Ihre Steuererklärung pünktlich und vollständig abzugeben, um solche Konsequenzen zu vermeiden.