Rechtsanwalt – Tipp zum Unterhaltsrecht : Neue Düsseldorfer Tabelle 2011: Neuregelung zum Selbstbehalt erwartet
Das OLG Düsseldorf wird aller Vorrausicht nach zum 30.11.2010 die Düsseldorfer Tabelle für 2011 wie üblich turnusmäßig anpassen: Eine Änderung kann wohl als sicher prognostiziert werden: Die Veränderung der Sätze zum Selbstbehalt.
Sollte die Düsseldorfer Tabelle den Vorgaben des OLG Frankfurt folgen, würden sich die Beträge wie folgt darstellen:
* Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
* Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
* Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.
Beurteilung:
Unterhaltspflichtigen wird demnächst wohl geringfügig mehr Geld bei der Unterhaltsberechnung belassen werden. Durch Aufnahme dieser Änderung in die Düsseldorfer Tabelle würde die Veränderung bundesweit Auswirkung haben. Unterhaltspflichtige sollten daher künftige, aber eben auch grade bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsberechnungen oder Unterhaltstitel entsprechend korrigieren lassen.
Rechtsanwalt M. Henke - Dortmund-

