Alexander Meyer
Rupp-Zipp-Meyer-Wank Rechtsanwälte
Maximilianstr. 47
86150 Augsburg



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Hoher Streitwert als wirkungsvolle Abwehr




Die Missachtung geistiger Schutzrechte ist ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit. Diese Tatsache kann nicht ohne Auswirkung auf die Bemessung des Streitwerts bleiben.
 
Wird ein Foto unberechtigt auf einer Webseite genutzt, werden dadurch Urheberrechte Dritter verletzt. Die Missachtung geistiger Schutzrechte ist ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit. Diese Tatsache kann nicht ohne Auswirkung auf die Bemessung des Streitwerts bleiben. Für die Wertbestimmung ist des Weiteren die zu schätzende Beeinträchtigung der Rechte zu auschlaggebend, die von dem rechtswidrigen Verhalten ausgeht. Daneben spielt auch das Interesse des Urhebers an einer wirkungsvollen Abwehr gegen eklatante Verstöße zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Möglichkeiten nach § 97a UrhG auf Deckelung des Anspruchs wirk sich dagegen auf die Streitwertbemessung nicht aus. (LG Köln, Urteil vom 13.01.2010 – Az. 28 O 688/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
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