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Zahnspange bezahlt aber nie erhalten, wie bekomme ich mein Geld zurück?

Wenn Sie eine Zahnspange bezahlt haben, aber nie erhalten haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, um Ihr Geld zurückzubekommen.

Erstens sollten Sie sich an den Zahnarzt oder die Klinik wenden, bei der Sie die Zahnspange bestellt haben, und eine Rückerstattung fordern. Wenn der Zahnarzt oder die Klinik nicht reagiert oder ablehnt, können Sie einen Anwalt beauftragen, um Ihnen bei der Forderung zu helfen.

Zweitens können Sie sich an die Konsumentenschutzbehörde wenden, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verbraucher hilft. In Österreich ist dies die Arbeitsgemeinschaft für Konsumentenschutz (VKI).

Drittens können Sie auch eine Klage einreichen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Nach § 932 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Käufer das Recht, die Rückgabe des Kaufpreises zu fordern, wenn die Ware nicht geliefert wird.

Ein Beispiel für eine solche Situation ist das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 22. Oktober 2013 (Az. 1 R 115/13h), in dem ein Käufer eine Zahnspange bestellt und bezahlt hatte, aber nie erhalten hat. Das Gericht entschied, dass der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat.