Ein wichtiger Fragenkomplex im Strafrecht!
In Österreich wird der schwere Betrug gemäß § 147 Abs 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.
Laut § 147 Abs 2 StGB gilt als schwerer Betrug, wenn der Täter
* durch den Betrug einen Vermögensschaden von erheblicher Höhe herbeiführt oder
* einen anderen in eine Notlage bringt oder
* einen anderen in eine Abhängigkeit von ihm versetzt oder
* durch den Betrug eine strafbare Handlung begeht, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird vom Gericht festgesetzt.
Quellen:
* Bundesgesetz über die Strafbaren Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020
* OGH, Beschluss vom 14.09.2011, 12 Os 73/11h