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Was kostet ein Testament?

Ein Testament kann kostenlos erstellt werden, wenn Sie es selbst schreiben und unterschreiben. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ein Testament von einem Notar oder einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Die Kosten dafür variieren je nach Umfang und Komplexität des Testaments.

Gemäß § 117 Abs 1 Notariatsordnung (NO) hat ein Notar Anspruch auf eine Vergütung für die Erstellung eines Testaments. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und beträgt zwischen 1% und 2,5% des Nachlasswertes.

Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Gemäß § 16 Abs 1 RATG beträgt die Mindestgebühr für die Erstellung eines Testaments € 150,- bis € 300,-. Die Höhe der tatsächlichen Gebühr hängt jedoch von der Komplexität des Falles und der erforderlichen Arbeitszeit ab.

Es ist zu beachten, dass die Kosten für die Erstellung eines Testaments steuerlich absetzbar sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses stehen (§ 20 Abs 1 Z 4 EStG).