Ja, in Österreich kann man wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Gemäß § 95 Abs 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer bei einer Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen, die er erkennen kann, nicht Hilfe leistet, obwohl er dazu in der Lage ist und keine erhebliche Gefahr für sich selbst oder einen anderen Menschen damit verbunden ist.
Die Strafe dafür beträgt bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Hilfeleistungspflicht nur besteht, wenn die Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen erkennbar ist und der Täter dazu in der Lage ist, Hilfe zu leisten, ohne sich selbst oder einen anderen Menschen einer erheblichen Gefahr auszusetzen.
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem Urteil vom 24. Juni 2003 (12 Os 34/03h) festgestellt, dass die unterlassene Hilfeleistung nur dann strafbar ist, wenn der Täter die Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen erkennen kann und keine erhebliche Gefahr für sich selbst oder einen anderen Menschen damit verbunden ist.