Das Bauherrenmodell ist ein Modell zur Errichtung von Immobilien, bei dem der Bauherr selbst die Rolle des Generalunternehmers übernimmt und die einzelnen Leistungen direkt an Subunternehmer vergibt.
Im österreichischen Recht gibt es keine spezielle Gesetzgebung für das Bauherrenmodell. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG).
Ein wichtiger Aspekt beim Bauherrenmodell ist die Haftung des Bauherrn gegenüber den Subunternehmern und Dritten. Der Bauherr haftet als Generalunternehmer für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und muss sicherstellen, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Weiters ist zu beachten, dass der Bauherr auch als Arbeitgeber anzusehen ist und daher die entsprechenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzuhalten hat.
Es empfiehlt sich, vor Beginn des Projekts einen sorgfältigen Vertragsentwurf zu erstellen, der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten genau regelt.