Ein wichtiger Aspekt für Studierende im Ausland!
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Studierender im Ausland bei Ihrer Mutter familienversichert sind, gibt es bestimmte Grenzen für Ihre Erwerbstätigkeit, um diese kostenlose Familienversicherung nicht zu gefährden.
Laut § 3 Abs 1 Z 2 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) gilt ein Studierender als "Mitversicherter" bei seiner Mutter, wenn er nicht selbst versichert ist und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung beträgt € 484,00 pro Monat (§ 3 Abs 2 ASVG). Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihre Mutter für Ihre Krankenversicherung einen Zuschuss zahlen müssen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten:
* Wenn Sie als Studierender im Ausland nur gelegentlich oder vorübergehend erwerbstätig sind, kann dies die kostenlose Familienversicherung nicht beeinträchtigen (VwGH 2003/08/0157).
* Wenn Sie als Studierender im Ausland ein Stipendium oder eine Beihilfe erhalten, wird dies nicht als Einkommen angerechnet (§ 3 Abs 3 ASVG).
Um sicherzustellen, dass Ihre Erwerbstätigkeit die kostenlose Familienversicherung nicht gefährdet, empfehle ich Ihnen, sich an die Österreichische Sozialversicherung oder die Krankenkasse Ihrer Mutter zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu klären.