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Ich studiere im Ausland. Darf ich etwas Geld dazu verdienen, damit ich bei meiner Mutter noch kostenlos familienversichert bin?

Ein wichtiger Aspekt für Studierende im Ausland!

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Studierender im Ausland bei Ihrer Mutter familienversichert sind, gibt es bestimmte Grenzen für Ihre Erwerbstätigkeit, um diese kostenlose Familienversicherung nicht zu gefährden.

Laut § 3 Abs 1 Z 2 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) gilt ein Studierender als "Mitversicherter" bei seiner Mutter, wenn er nicht selbst versichert ist und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung beträgt € 484,00 pro Monat (§ 3 Abs 2 ASVG). Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihre Mutter für Ihre Krankenversicherung einen Zuschuss zahlen müssen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten:

* Wenn Sie als Studierender im Ausland nur gelegentlich oder vorübergehend erwerbstätig sind, kann dies die kostenlose Familienversicherung nicht beeinträchtigen (VwGH 2003/08/0157).
* Wenn Sie als Studierender im Ausland ein Stipendium oder eine Beihilfe erhalten, wird dies nicht als Einkommen angerechnet (§ 3 Abs 3 ASVG).

Um sicherzustellen, dass Ihre Erwerbstätigkeit die kostenlose Familienversicherung nicht gefährdet, empfehle ich Ihnen, sich an die Österreichische Sozialversicherung oder die Krankenkasse Ihrer Mutter zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu klären.