Sehr geehrter Herr/Frau,
Ich bin Ihnen gerne behilflich bei der Beantwortung Ihrer Frage.
Zunächst einmal ist es wichtig festzustellen, dass die Frage juristischen Bezug hat.
In Österreich ist für Crowdfunding-Plattformen wie Dagobert Invest das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) maßgeblich. Laut § 1 Abs 1 FM-GwG haben Plattformen wie Dagobert Invest bestimmte Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen, insbesondere die Pflicht zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden und zur Ermittlung der Herkunft von Geldern.
Es ist also durchaus denkbar, dass Dagobert Invest ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, indem sie nicht ausreichend die Seriosität und Rückzahlungsfähigkeit der Immobilienfirmen überprüft hat.
Es empfiehlt sich, einen österreichischen Anwalt zu konsultieren, der Erfahrung im Bereich des Finanzrechts und des Verbraucherrechts hat. Der Anwalt kann dann prüfen, ob Dagobert Invest ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hat und ob Sie als Kunde Ansprüche gegen Dagobert Invest haben.
Es ist auch ratsam, die Verträge genau zu prüfen und zu überprüfen, ob die "vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre" tatsächlich die Durchsetzung der Ansprüche erschwert.