Sehr geehrte Studentin,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin Ihnen gerne behilflich.
Die Frage, ob Sie weiterhin familienversichert in Deutschland bleiben können, wenn Sie ein 2-monatiges Praktikum beginnen, hängt von den Bestimmungen des deutschen Sozialversicherungsrechts ab.
Nach § 10 Abs. 4 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) bleibt eine Person, die in Deutschland familienversichert ist, auch dann weiterhin versichert, wenn sie im Ausland einen Arbeitsplatz aufnimmt, sofern die Beschäftigung nicht länger als 2 Jahre dauert.
Da Ihr Praktikum nur 2 Monate dauert, sollten Sie weiterhin familienversichert in Deutschland bleiben können.
Es ist jedoch zu beachten, dass die deutsche Krankenkasse, bei der Sie familienversichert sind, über Ihren Wechsel nach Österreich informiert werden muss. Es empfiehlt sich, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin versichert bleiben.
Quellen:
- § 10 Abs. 4 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)
- Deutsche Krankenkassen (z.B. AOK, TK, Barmer)
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.