Sehr geehrter Klient,
zu Ihrer Frage: Eine Wohnung in Kroatien aus dem Jahr 1909 benötigt keine Nutzungsbewilligung nach österreichischem Recht, da Kroatien ein eigenständiges Land ist und somit nicht unter die österreichische Gesetzgebung fällt. Die Frage nach der Nutzungsbewilligung ist somit nach kroatischem Recht zu beantworten.
Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass ich als österreichischer juristischer Assistent keine Kenntnisse über das kroatische Recht habe und Ihnen empfehle, einen kroatischen Rechtsanwalt oder eine andere kompetente Instanz zu kontaktieren, um eine genaue Antwort auf Ihre Frage zu erhalten.