Justizia
 
 
Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Kreditrecht - Darlehensrecht: Rückforderung zuviel gezahlter Bankgebühren!

(Augsburg- Karlsruhe) Geld zurück für die Kreditnehmer: Dass Darlehensabrechnungen der Banken nicht immer für den Darlehensnehmer nachvollziehbar sind, ist nichts Neues. Der BGH hat aber nun mit einer aktuellen Entscheidung vom 7.06.2011den Verbrauchern geholfen.

Die Bezahlung einer Gebühr für die Führung eines Darlehenskonto kann nicht extra von der Bank neben Zins- und Tilgungsleistugen sowie Bearbeitungsgebühr vom Darlehensnehmer verlangt werden. Wurde dies aber gemacht, gibt es Geld zurück!

Insbesondere Darlehensnehmer mit mehreren Darlehen sollten dieser Entscheidung nach Ansicht von RA Martin J. Haas Beachtung schenken. Die berechneten Beträge sind zurückzuerstatten. Da ggf. das ganze Darlehenskonto falsch abgerechnet wurde, auch was Zinsen betrifft, ist fraglich, ob nicht eine komplette Neuabrechnung des Darlehenskonto gefordert werden kann.

Da teilweise monatliche Gebühren zwischen 7, 50 € und 12,00 € berechnet wurden, können sich über die Jahre hinweg stattliche Rückforderungsansprüche zu Gunsten des Darlehnsnehmer ergeben. Da Ansprüche erst jetzt für den Darlehensnehmer bekannt werden, ist unter Berücksichtigung des einschlägigen Verjährungsrechtes von größtem Interesse wie weit in die Vergangenheit die Rückzahlung bzw. Rückbuchung der Gebühren von Anlegern verlangt werden kann.

Soweit Sie nicht nur die Gebühren bzw. Kosten, sondern auch den (anteilig) zuviel berechneten Zins zurück erstatte haben wollen, sollten Sie ggf. einen Gutachter beauftragen. Dies lohnt sich aber erst ab einer bestimmten Größenordnung. Da kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, sind die Kosten der Begutachtung oder der Rechtsverfolgung nicht so ohne weitere durch die Bank zu erstatten.

Im Zweifel daher: Gebühren zusammenzählen, der Bank eine Frist setzen.

Rührt sich nichts beauftagen Sie bitte unter Übergabe der Kontoauszüge einen Rechtsanwalt. Dieser kostet zwar zunächst Geld. Die gesetzlichen Gebühren sind aber zurückzufordern und zwar als Verzugsschaden.

Der Anwalt braucht: Den Darlehensvertrag und so ermöglicht die Kontoauszüge, über den 10 Jahreszeitraum. Haben Sie die nicht mehr, grundsätzlich auch kein Problem, da können versierte Anwälte durchaus helfen.

Außerdem folgender Rechtstipp: Auch Sie sollten Ihre Bankunterlagen und andere Unterlagen die für die Steuer interessant sind immer mindestens 13 Jahre aufbewahren. Warum? Frangen Sie einfach einen Steuerberater, der wird Ihnen es erklären. Oder Sie fragen uns. Oder Sie machen es einfach. Manchmal ist Guter Rat gar nicht teuer.

Verständnisprobleme? Rufen Sie einen versierten Anwalt, gerne auch uns an. Der Anwalt erklärt und regelt. Im Übrigen gilt nach Ansicht von MJH Rechtsanwälten, Herrn RA Martin J. Haas wie stets: Wer nichts tut bekommt auch nichts.
 
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