Herr Bernd Kleine, Rechtsanwalt,
FachanwaltfürStrafrecht Köln

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Herr Bernd KleineBernd Kleine Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Gleueler Str. 179
50931 Köln
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-221-80068789Hotline: +49-177-4249008
Telefax: +49-221-2827278
Qualifikation
- Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt
- Schwerpunkt Strafrecht / Strafverteidigung
- Strafverteidiger/in
Rechtsgebiete
- Allgemeines Strafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Ausländerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Führerscheinrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Internet- und Computerstrafrecht
- Jagdrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Verkehrsstraf- und OWi-Recht
- Waffenrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Deutscher Anwaltverein DAV
- Kölner Anwaltverein KAV
- Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1974Beiträge / Fachartikel
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Waffen-/Jagdrecht
- Beleidigung
- Nicht-richterlich angeordnete Blutprobe
- BAföG-Betrug
Selbstdarstellung / Profil
Der Fokus meiner Tätigkeit liegt in der strafrechtlichen Verteidigung und präventiven Beratung des Betroffenen. Um hier erstklassige Arbeit gewährleisten zu können, bilde ich mich regelmäßig fort, was der Deutsche AnwaltVerein mit der Fortbildungsbescheinigung zertifiziert. Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen daher neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch die ständige Anpassung der individuellen Verteidigungsstrategien.
Aus meiner Sicht ist es daher auch nicht mehr möglich, sich als Rechtsanwalt in allen Rechtsgebieten gleichsam auszukennen und die bestmögliche Rechtsberatung zu gewährleisten.
Vielmehr ist nur durch eine Spezialisierung – hier die Fachanwaltschaft für Strafrecht – zu gewährleisten, dass es tatsächlich gelingt, zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Beschuldigten eine Form der „Waffengleichheit“ herzustellen.

