Gesellschaftsrecht / Insolvenzrecht: Inanspruchnahme der Gesellschafter aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ging es um die Inanspruchnahme der Gesellschafter einer insolventen GmbH aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften.
Der Senat des OLG Frankfurt am Main hat entscheiden, dass eine Bürgschaft unter dem Gesichtspunkt des Stehenlassens als Eigenkapitalersatz zu qualifizieren ist, wenn der bürgende Gesellschafter die Möglichkeit hat, die Krise der Gesellschaft zu erkennen, er daraufhin aber nicht seine Rechte aus § 775 BGB (Befreiungsanspruch des Bürgen) geltend macht.
(Quelle: OLG Frankfurt am Main, 7-W-67/06, Beschluss vom 02.11.2006; Verfahrensgang: LG Frankfurt am Main, 2-18 O 503/05)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://www.warm-wirtschaftsrecht.de; http://www.paderborn-gesellschaftsrecht.de

