Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
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Achtung Familien-GmbH`s: Änderungen bei der Schenkungssteuer beachten




Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom Dezember 2011 bringt eine unscheinbare Änderung, die jedoch erhebliche steuerliche Konsequenzen haben kann. Betroffen sind vor allem Unternehmer, die für ihr Unternehmen die Rechtsform einer GmbH gewählt haben.
 
Die Rede ist von der Änderung des § 7 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Diesem Paragraph wurde ein Absatz 8 angefügt. Dort ist sinngemäß Folgendes geregelt:

 leistet ein GmbH-Gesellschafter freiwillig eine Einlage in die Gewinnrücklage, so steigt damit auch der Wert der GmbH-Anteile der weiteren beteiligten Gesellschafter. Konsequenz nach neuer Rechtslage: es liegt bei den anderen Gesellschaftern in dieser Wertsteigerung eine steuerpflichtige Schenkung vor.

 Erhält ein in der GmbH beschäftigter Verwandter ein überhöhtes Gehalt, so liegt hierin nicht nur eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern in Höhe des unangemessenen Gehalts liegt eine Schenkung vor, die Schenkungssteuer auslösen kann.

Tipp:
Schenkungsteuer für freiwillige Einlagen oder wegen überhöhter Gehaltszahlungen dürften vor allem bei einer Familien-GmbH vorkommen. Da solche GmbHs wegen der Gesetzesänderung wohl ins Visier der Betriebsprüfer rücken dürften, sollte vor einer Einlage oder vor Vereinbarung eines Gehalts mit Verwandten professionelle Beratung eingeholt werden.
 
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