Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld



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Ehegattenunterhalt über den Tod hinaus




Viele geschiedene Unterhaltszahler trauen oft ihren Ohren nicht, wenn sie damit konfrontiert werden, dass der geschiedene Ehegatte selbst nach ihrem Tod die Fortsetzung der monatlichen Unterhaltszahlungen von den Erben verlangen kann.
 
Beispiel:
Herr M. bezahlt an seine geschiedene Ehefrau F Unterhalt von monatlich 1 500,-- EURO. M. ist wieder verheiratet und hat jeder Ehe ein Kind. Als M verstirbt hinterlässt er ein Vermögen von 1 000 000,-- EURO. Seine jetzige Ehefrau wird Alleinerbin. Den bisherigen Unterhalt muss seine jetzige Ehefrau weiterbezahlen, allerdings nur bis zur Höhe des gesetzlichen Pflichtteilsanspruches von 1/8 des Nachlasswertes, also bis 125 000,-- EURO.
 
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