Martin J. Warm
Warm-WirtschaftsRecht
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Gesellschaftsrecht: Probleme bei Löschung einer englischen Limited im Handelsregister




Vor Jahren boomten die Gründungen von englischen Limiteds (private company limited by shares), weil sie eine billige Alternative zur GmbH-Gründung darstellten. Viele deutsche Betriebsinhaber wollen jetzt, nachdem die GmbH-Reform ähnliche Möglichkeiten eröffnet hat, jedoch zurück in eine deutsche Rechtsform wechseln. Doch das bringt Probleme.
 
Wird eine Limited (Ltd) im englischen Handelsregister gelöscht, dann endet die Vertretungsbefugnis des bisherigen gesetzlichen Vertreters, des directors. Damit ist die Limited in einem Prozess vor dem Finanzgericht grundsätzlich nicht mehr handlungs- und prozessfähig.

Wird die englische Limited aufgelöst, fällt ihr gesamtes Vermögen unmittelbar (als so genanntes herrenloses Gut) an die englische Krone.

Quelle: haufe.de/recht; FG Münster, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 9 V 3872/10 K

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de

 
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