Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld
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Braucht ein kinderloses Ehepaar ein Testament?
Kinderlose Eheleute meinen häufig, sie würden sich auch ohne Testament beerben, wenn einer von ihnen verstirbt. Dies ist jedoch ein fataler Irrtum.
Die Quote verschärft sich noch, wenn man beispielsweise mit seinem Ehepartner im Güterstand der Gütertrennung lebt, dann verbleibt dem übrig bleibenden Ehepartner gerade die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte an die Familie des verstorbenen Ehepartners geht.
All dies kann noch dramatischer werden, wenn das „kinderlose Ehepaar“ sich bereits im Pensionsalter befindet, auf seinen Lebensabend etwas gespart hat und noch im Pflegeheim untergebrachte Eltern vorweisen kann, die die Pflegekosten nicht bezahlen können. Dann erben diese Eltern oder erhalten Pflichtteilsansprüche und schmälern dadurch die Liquidität des Überlebenden. Sicherlich keine gute Lösung.
Hier bedarf es vorbeugender Gestaltungen, damit eine derartige Situation vermieden wird.

