Nikolaos Penteridis
Melzer + Penteridis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
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Erbe: Wie hoch ist der Pflichtteil an einer Lebensversicherung?
Es gibt oft Streit unter Erben. Insbesondere dann, wenn einer "enterbt" worden ist. Dies bedeutet: Dieser Erbe erhält nur den Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Wie ist dieser Pflichtteil jedoch zu behandeln, wenn es um den Anteil an einer Lebensversicherung geht?
Damit hat der Bundesgerichtshof die bisherige, auf ein Urteil des Reichsgerichts zurückgehende und an der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien anknüpfende Rechtsprechung aufgegeben, und entschieden, dass es allein auf den Wert ankommt, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten - juristischen - Sekunde seines Lebens nach objektiven Kriterien für sein Vermögen hätte umsetzen können.
"In der Regel wird nun maßgeblich auf den Rückkaufswert der Lebensversicherung abgestellt", erläutert Rechtsanwalt Melzer. "Wenn allerdings tatsächlich ein höherer Veräußerungswert hätte erzielt werden können, der Erblasser hätte die Ansprüche aus der Lebensversicherung zum Beispiel zu einem höheren Preis verkaufen können, dann ist ausnahmsweise dieser höhere Wert maßgeblich", so der Anwalt weiter. "Künftig ist daher auf den Rückkaufswet abzustellen, es sei denn, der objektive Marktwert ist im Einzefall höher. Wir erwarten, dass in Zukunft vermehrt über die Bestimmung des Marktwertes gestritten wird", so Rechtsanwalt Melzer.
Tipp
Persönliche, individuelle Faktoren wie Krankheit, körperliche Konstitution oder die Lebenserwartung des Erblassers dürfen bei der Marktwertbestimmung der Lebensversicherung nicht berücksichtigt werden. Bei der Bestimmung des Marktwertes kommt es allein auf objektive Kriterien an.
Sprechen sie uns an, wenn Sie Fragen zur Marktwertbestimmung von Lebensversicherungen haben.

