Nikolaos Penteridis
Melzer + Penteridis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
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Privaten Krankenversicherung: Sie werden sie nicht los.....
Die Große Koalition hat im Jahre 2007 das Gesundheitswesen reformiert. Wie jede Bundesregierung. Ein wichtiger Baustein war, dass in Deutschland jeder einen Krankenversicherungsschutz erhält. Dies ist auch nach den bisherigen Verlautbarungen gelungen. Dabei wurde auch eine Regelung eingeführt, wonach die privaten Krankenversicherungen ihre Kunden nicht kündigen können. Über die Folgen berichtet Rechtsanwalt Penteridis.
Krankenversicherungsschutz für jeden
“Dieses Problem hat die Große Koalition erkannt und meines Erachtens gut gelöst”, stellt Penteridis fest. “Denn wer privat krankenversichert war, kann nunmehr in die private Krankenversicherung zurückkehren, ohne Gesundheitsprüfung.” Die privaten Unternehmen müssen die Kunden annehmen. “Das ist der sog. Basistarif. Der Beitrag darf zur Zeit dafürt nicht höher sein als ungefähr 590 Euro.”, erklärt der Anwalt.
Kündigung durch die Versicherung nicht möglich
Seit dem 01.01.2009 ist nunmehr eine Regelung in Kraft, die den privaten Versicherungen nicht gefällt, den Kunden umso mehr. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass eine privaten Krankenversicherung vom Versicherer nicht gekündigt werden kann, und zwar unter keinen Umständen. Selbst dann nicht, wenn der Kunde seine Prämien nicht zahlen kann.
Folge: Ruhen der Leistung
Der Rechtsanwalt erläutert: “Zweck der Vorschrift ist die dauerhafte Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Es soll ausgeschlossen werden, dass ein Kunde seinen Versicherungsschutz und damit auch seine angesparten Alterungsrückstellungen verliert.” Der Gesetzgeber erachtet es als ausreichenden Schutz für die Versicherung, dass während des Prämienverzugs Säumniszuschläge geltend gemacht werden können und der Leistungsanspruch stark eingeschränkt ist. “Denn sobald der Kunde mit zwei Prämien in Verzug ist, ruht der Versicherungsschutz und die Versicherung zahlt”, so der Anwalt, “ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.”
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Probleme mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben.
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