Nikolaos Penteridis
Melzer + Penteridis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
» zum Anwaltsprofil
Tote Bundeswehrsoldaten: Versicherungen zahlen nicht
Drei tote Bundeswehrsoldaten in Afgahnistan. Karfreitag war dies die Topmeldungen aller Nachrichtensendungen. Falls die Soldaten zur Absicherung ihrer Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, dürften sie aus allen Wolken fallen, wenn sie Post von der Versicherung erhalten werden. Warum dies so ist, erläutert Rechtsanwalt Penteridis.
Der Sinn dieser Klausel: Die Versicherungen möchten das kostenträchtigte Risiko nicht tragen, das jeder Soldat eingeht, der in den Krieg zieht. "Dieses Risiko ist auch in der Regel nicht versicherbar", so Penteridis weiter, "es sei denn, man nimmt extrem hohe Prämienaufschläge in Kauf. Ob dann die Versicherung noch sinnvoll ist, ist eine andere Frage."
Im Ergebnis bedeutet dies: Die Soldaten riskieren ihr Leben und verlieren bei einem Unfall oder Tod den Versicherungsschutz für sich und ihre Hinterbliebenen und wissen dies oftmals nicht. Dieses Problem hat die Bundesregierung auch erkannt und im Juli 2009 angekündigt, die Versicherungswirtschaft in die Pflicht zu nehmen. "Was aus der Ankündigung geworden ist, ist nicht bekannt", erläutert Penteridis abschließend.

