Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld
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Erbschaftsteuerreform: Verschonungsabschlag
Wenn Sie ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück erben wird vom Wert der Wohnimmobilie zu Ihren Gunsten zunächst ein steuerlicher Abschlag von 10 Prozent vorgenommen.
Die Stundung gilt jedoch nur für diejenigen Vermögensteile, die gemäß § 13 c Abs. 3 des Erbschaftsteuergesetzes begünstigt sind. Das sind die zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücke.
Hinweis:
Nutzen Sie auch zukünftig alle Steuersparmöglichkeiten des neuen Erbschaftsteuerrechts. Lassen Sie sich hierbei von unseren Spezialisten möglichst frühzeitig beraten, um möglichst eine steueroptimierte Nachfolgeplanung in Gang setzen zu können.

