Nikolaos Penteridis
Melzer + Penteridis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
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Bäume: Umknicken ist kein Umstürzen
Ist "Umknicken" mit "Umstürzen" gleichzusetzen? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Köln auseinandersetzen.
"Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück"
ersetzt werden.
Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Denn der Baum sei umgeknickt und nicht umgestürzt. Das Gericht gab dem Versicherer Recht. Denn abgeknickte Bäume seien nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht mir umgestürzten Bäumen gleichzusetzen.
(AG Köln, Urt. v. 5.11.2008 - 143 C 163/08)
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