Nikolaos Penteridis
Melzer + Penteridis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
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Teilkasko: Anspruchsverlust durch verspätete Schadensmeldung
Es ist Sache des Versicherungsnehmers nachzuweisen, dass er eine schriftliche Schadensanzeige binnen Wochenfrist abgegeben hat.
Nach § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, den Versicherungsfall dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die schriftliche Schadensanzeige erfolgte hier jedoch erst Monate nach dem Diebstahl. Weiter führte das Gericht aus, dass es bereits grob fahrlässig gewesen sei, den Versicherer nicht zu informieren, damit dieser Nachforschungen und Ermittlungen zum Verbleib des PKW anstellen konnte.
Dies hatte zur Folge, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht nach § 6 Abs. 3 VVG a.F. frei wurde.
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