Nikolaos Penteridis
Melzer + Penteridis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
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Kosten für Hörgeräte darf die private Krankenversicherung nicht kürzen
Ein fachärztlich verordnetes Hörgerät zur Behebung oder Linderung einer Innenohrschwerhörigkeit ist eine medizinsich notwendige Heilbehandlung mit der Folge, dass die private Krankenkasse die Kosten hierfür grundsätzlich ungekürzt zu erstatten hat.
Die Versicherung konnte sich ferner auch nicht auf Bedingungen berufen, die ihr das Recht einräumen, die Kosten für eine das notwendige medizinische Maß übersteigenden Heilbehandlung auf einen angemessenen Betrag zu reduzieren. Diese Regelung ist aber richtigerweise auf Kosten für Hilfsmittel erstens nicht anwendbar und zweitens ist der Versicherung der Nachweis unangmessener Kosten auch nicht gelungen. Ein vorprozessual von der Krankenversicherung eingeholtes Gutachten überzeugte die Kammer nicht, da die Hörgeräte schlicht nicht vergleichbar waren. So verfügte das günstigere Siemens Cielo Life beispielsweis nicht über die Zusatzfunktionen des Phonak micro-Savia. Auf diese war die Klägerin wegen ihrer Behinderung aber gerade angewiesen.
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